Jugendordnung
Die Jugendordnung der TSG v. 1818 Heidesheim e.V.
§1 - Zugehörigkeit
Die Vereinsjugend der TSG von 1848 Heidesheim e.V. ist die Gemeinschaft aller Jugendlichen des Vereins, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
§2 - Selbstverwaltung
Der Jugendausschuss führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung und Ordnungen der TSG von 1848 Heidesheim e.V. Die Kasse wird durch einen Kassenwart geführt, welcher per 31.12. eines jeden Jahres einen Rechenschaftsbericht vorlegen muss. Der Bericht wird vom 1. Kassierer oder dessen Vertreter geprüft. Der Ausschuss ist in seinem Aufgabenbereich selbständig, unterliegt jedoch der Weisungsbefugnis des Geschäftsführenden Vorstands (gemäß §12 der TSG Satzung)
§3 - Jugendausschuss
Der Jugendausschuss der TSG von 1848 Heidesheim e.V. vertritt die Interessen der Vereinsjugend in
a) allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendarbeit und Jugendpflege.
b) Fragen der überfachlichen und gemeinsamen sportlichen Interessen.
Träger der sportlichen Betätigung der Jugendlichen im Verein sind die Fachabteilungen. Die Fachabteilungen benennen jeweils einen Jugendvertreter, der sich der besonderen Belange der Jugendlichen annimmt.
§4 - Mitglieder des Jugendausschusses
Dem Jugendausschuss können grundsätzlich nur TSG-Mitglieder angehören, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben. Folgende Personen gehören dem Jugendausschuss an:
a) der Gesamtjugendleiter
b) die Jugendvertreter der einzelnen Fachabteilungen
c) freiwillige Mitglieder (z.B. Übungsleiter, -helfer, Interessierte)
d) ein Beisitzer des Gesamtvorstandes
§5 - Aufgaben des Jugendausschusses
Der Jugendausschuss übt seine Aufgaben insbesondere aus durch:
a) Betreuung der Jugendlichen auf allen Gebieten
b) Wahrnehmung kultureller Belange
c) Pflege der Gemeinschaft und Förderung der Geselligkeit
d) Herstellung enger Verbindungen zu den Eltern der Jugendlichen, den Schulen, anderen Jugendorganisationen und den Organen der öffentlichen und freiwilligen Jugendpflege.
e) Durchführung der alljährlichen Jugendsammelwoche "Sportkids - die tun was"
§6 - Jugendversammlung
Der Versammlung der Vereinsjugend der TSG von 1848 Heidesheim e.V. ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Einmal im Jahr - in der Regel ein Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung - beruft der Jugendausschuss die Vereinsjugend zu einer Jugendversammlung ein. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Jugendausschusses und alle anwesenden Mitglieder des Vereins zwischen 12 und 21 Jahren (gemäß § 5 Nr.2 der TSG-Satzung) Bei der Versammlung, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig ist, erstattet der Jugendausschuss seinen Jahresbericht über die Jugendarbeit im Verein. Danach kann eine Diskussion über die Arbeit des Jugendausschusses stattfinden und Anträge und Wünsche der Anwesenden vorgetragen werden. In der Jugendversammlung wird der Gesamtjugendleiter auf zwei Jahre gewählt. Die Kandidaten müssen das 18.Lebensjahr vollendet haben. Der gewählte Gesamtjugendleiter gehört dem TSG-Gesamtvorstand an.
§7 - Änderung der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Stimmberechtigten in der Jugendversammlung.
§8 - Schlussbestimmungen
Die Neufassung der Jugendordnung tritt gemäß dem Beschluss des Gesamtvorstandes der TSG von 1848 Heidesheim e.V. vom 02.4.2001 in Kraft und wurde mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen.
zum Seitenanfang






