TSG Heidesheim
 
 
 
 
 
 
 
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Ehrenordnung


für die Verleihung von Ehrungen:

§1


Die TSG 1848 Heidesheim kann in Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und besondere Verdienste folgende Ehrungen durchführen:

a) Ehrenvorsitzende ernennen;
b) Ehrenvorstands-Mitglieder ernennen;
c) Ehrenmitglieder ernennen;
d) Ehrennadel für langjährige Mitgliedschaft verleihen;
e) Ehrennadel für besondere Verdienste verleihen;
f) Ehrenteller für besondere Verdienste verleihen;
g) Meisterschafts-/Leistungsnadel verleihen.

§2 - Ehrenvorsitzende


Zu Ehrenvorsitzenden können frühere 1. Vorsitzende des Vereins ernannt werden, die das Amt mindestens 10 Jahre besonders verdienstvoll geführt haben.
Es darf immer nur ein Ehrenvorsitzender vorhanden sein.

§3 - Ehrenvorstands-Mitglieder


Zu Ehrenvorstands-Mitgliedern können frühere Vorstands-Mitglieder ernannt werden, die im Vorstand der TSG mindestens 20 Jahre tätig waren.

§4 - Ehrenmitglieder


Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die

1) sich in der Vereinsarbeit oder durch den Sport besondere Verdienste erworben haben, oder
2) 50 Jahre Mitglied sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Sie erhalten die Ehrennadel in Gold mit der Inschrift: EHRENMITGLIED

§5 - Vereins-Ehrennadel


Die Vereins-Ehrennadel wird für ununterbrochene Mitgliedschaft gerechnet ab dem Eintrittstag verliehen in:

a) Silber für 25-jährige Mitgliedschaft
b) Gold für 40-jährige Mitgliedschaft
c) Gold mit Jahreszahl für 50/60/70-jährige Mitgliedschaft

§6 - Verdienstnadel (Inschrift: Verdienstnadel)


Die Verdienstnadel kann für ununterbrochene, verdienstvolle Mitarbeit (Vorstand/Abteilung) an alle Mitglieder verliehen werden.
Die bronzene, in Ausnahmefällen auch die silberne Verdienstnadel, kann auch anderen Personen (Nichtmitglieder) verliehen werden, wenn sie den Sport und die TSG in besonderer Weise gefördert oder unterstützt haben.

a) Bronze für 10 Jahre Mitarbeit
b) Silber für 15 Jahre Mitarbeit
c) Gold für 20 Jahre Mitarbeit

Die Verleihung der silbernen und goldenen Ehrennadel setzt immer den Besitz der bronzenen bzw. silbernen Ehrennadel voraus.

In Ausnahmefällen kann von diesen Voraussetzungen abgesehen werden.

§7 - Ehrenteller


Der silberne Ehrenteller ist die höchste Auszeichnung des Vereins.
Er wird verliehen an Mitglieder, die sich in außergewöhnlichem Maße um die TSG verdient gemacht haben. Die Verleihung setzt eine 30-jährige Vereinsmitarbeit voraus.

§8 - Meisterschafts- / Leistungsnadel


Die Meisterschafts- o. Leistungsnadel wird an Jugendliche, Männer u. Frauen verliehen, die in einer Mannschafts- o. Einzelsportart zu besonderen Erfolgen kommen. Voraussetzung ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Die Spieler- o. Leistungsnadel kann auch an Personen verliehen werden, die sich in einer Mannschafts- o. Einzelsportart als langjährige Betreuer, Trainer o. ä. verdient gemacht haben.
(5 Jahre/Bronze, 10 Jahre/Silber, 15 Jahre/Gold)

1. Mannschafts-Meisterschaft (Jugend/Aktiv) (Inschrift: Mannschafts-Meister)
a) Bronze mit Jahreszahl im Jugendalter;
b) Silber mit Jahreszahl im Aktivenalter;
c) Gold mit Jahreszahl im Aktivenalter nach einer nochmaligen oder dritten... Mannschafts-Meisterschaft.

2. Einzelsport-Meisterschaft (Jugend/Aktiv) (Inschrift: Meister)
a) Bronze mit Jahreszahl für Kreismeisterschaft;
b) Silber mit Jahreszahl für Rheinhessenmeisterschaft;
c) Gold mit Jahreszahl für Rhld.-Pfalz-Meisterschaft/Südd./Deutsche o.ä.

3. Leistungsnadel (Inschrift: Sportl. Leistung/Spielernadel)
a) Bronze für 250 Spiele, 25x Sportabzeichen o. besondere Leistung
b) Silber für 450 Spiele, 30x Sportabzeichen o. besondere Leistung
c) Gold für 600 Spiele, 40x Sportabzeichen o. besondere Leistung

§9 - Urkunden


Für alle Ehrungen §2 - §7 wird eine Ehrenurkunde ausgestellt, die vom Vorstand unterzeichnet wird.
Für die unter §8 genannten Ehrungen wird für 1c), 2c), 3c) eine Urkunde ausgestellt.

§10 - Entscheidungsbefugnis


Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Ernennung eines Ehrenvorsitzenden und die Verleihung des TSG-Ehrentellers.

Der Vorstand entscheidet auf Vorschlag über die Ernennung von Ehrenmitglieder und die Verleihung von Ehren- und Verdienstnadel sowie Urkunden.

§11 - Zurücknahme von Ehrungen


Erweist sich ein Ehrenvorsitzender oder ein Ehrenmitglied oder ein Träger einer Ehrennadel seiner Ehrung nicht würdig, so kann sie zurückgenommen werden. Das gleiche gilt, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die der Ehrung entgegengestanden hätten.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Zurücknahme der Ehrung zum Ehrenvorsitzenden u. des Ehrentellers.

Der Vorstand entscheidet über die Zurücknahme der Ehrung eines Ehrenmitgliedes oder die Ehrung mit Ehrennadel.

§12 - Diese Ordnung ist Bestandteil der TSG-Satzung.


Aufgestellt am 20.04.2009

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